6. AGB
Jörg Kremer am 6. Februar 2009
AGB
§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von Kremer und Konsorten angebotenen Dienstleistungen erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (”AGB”). Der Kunde erkennt die Geltung der AGB an, wenn er die angebotenen Dienstleistungen von Kremer und Konsorten nutzt. Lehnt der Kunde die Geltung der AGB ab, kann eine Nutzung der Dienstleistungen von Kremer und Konsorten nicht erfolgen.
Alle neuen Angebote, welche die derzeitigen Dienstleistungen erweitern oder verbessern, sowie das Angebot neuer Dienstleistungen unterliegen den Bestimmungen dieser AGB, soweit sich nicht etwas anderes aus den jeweiligen Diensten bzw. Angeboten ergibt.
§ 2 Datenerhebung und Speicherung
Die zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen von Kremer und Konsorten an die Kunden erforderlichen Daten werden erhoben und verarbeitet. Hierbei handelt es sich um Bestandsdaten, Nutzungsdaten und Abrechnungsdaten. Kremer und Konsorten sind berechtigt, bei der zuständigen Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) sowie bei anderen Wirtschaftsauskunfteien und Kreditsicherungsgesellschaften Auskünfte über den Kunden einzuholen.
Soweit solche Daten aus anderen Kundenverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, erhalten Kremer und Konsorten hierüber Auskunft. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffende Daten erhalten.
§ 3 Dienstleistungen von Kremer und Konsorten
Kremer und Konsorten stellen ihre Dienstleistungen unter die Prämisse „Beraten, Bewerben, Begeistern“, d.h. ergebnisorientiertes Handeln ohne komplizierte Attitüde. Kremer und Konsorten haben sich zum Ziel gesetzt, die Anforderungen ihrer Kunden an die Veränderung ihres Marketings und besonders ihrer Kommunikation zu erfüllen. Kremer und Konsorten beherrschen innerhalb des Marketings besonders das Kompetenzfeld Kommunikation. Dazu zählen klassisches Brand-Marketing, Direkt-Marketing, Guerilla-Marketing, Viral-Marketing und natürlich auch das durch Kremer und Konsorten geprägte Konsorten-Marketing. Wie andere aktuelle Marketingströmungen, werden diese ständig von Kremer und Konsorten beobachtet, bewertet, weiter entwickelt und fließen in die Beratung von Kremer und Konsorten ein.
Mit ihren eigenen Fähigkeiten und den Ressourcen ihrer Unternehmen werden die Kunden und deren Mitarbeiter von Kremer und Konsorten eingebunden. Jede Aufgabe wird mit generalistischem Blick und Wissen angegangen und zu umfassenden Lösungen für Marketing und Kommunikation der Kunden entwickelt, um deren unternehmerischen Erfolg zu fördern. Mit geeigneten Kommunikationsmitteln werden auch die Mitarbeiter der Kunden auf Veränderungen im Marketing und in der Kommunikation eingestellt, um ihre bisherige Arbeitsweise dementsprechend zu ändern. Kremer und Konsorten behalten sich vor, direkt nach dem ersten Gespräch dem Kunden mitzuteilen, ob sie in dem speziellen Fall die richtigen Anbieter sind.
Die Dienstleistungen von Kremer und Konsorten sind vor allem:
Marketing- und Kommunikationsberatung, integrierte Kommunikationskonzepte, Werbestrategien, Storytelling, Corporate Image, Corporate Design, klassische Kommunikation, below-the-line-Kommunikation, Internetkommunikation, Corporate Print, Editorial Design, Event, Mitarbeiterkommunikation und Konsorten-Marketing.
§ 4 Leistungsbeschreibung
Die von Kremer und Konsorten angebotenen Dienstleitungen werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Machbarkeit angeboten. Art und Umfang der angebotenen Dienstleistungen werden schriftlich festgehalten. Kremer und Konsorten sind dazu berechtigt, alle oder einzelne Dienstleistungen jederzeit in Absprache mit dem Kunden zu ändern oder zu unterbrechen. Eine Haftung von Kremer und Konsorten für diese Änderungen, Unterbrechungen oder Einstellungen von Dienstleistungen gegenüber dem Kunden oder Dritten sind dann ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person, bzw. seinem Unternehmen zu machen, und diese Daten gegebenenfalls zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben. Falls eine der Angaben, die der Kunde gemacht hat, überholt, unvollständig, unwahr, oder ungenau sein sollte, oder falls bei Kremer und Konsorten Veranlassung für eine solche Vermutung bestehen sollte, dass solche Informationen unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sind, sind Kremer und Konsorten berechtigt, den Kunden von jeglicher Nutzung einzelner oder sämtlicher Dienstleistungen gegenwärtig und in Zukunft auszuschließen.
§ 5 Verschwiegenheit
Kremer und Konsorten und der Kunde verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten vertraulichen Erkenntnisse und Informationen zu geschäftlichen Vorhaben, die insbesondere im Zusammenhang mit Neuentwicklungen, Vorführungen, Versuchen und Gesprächen stehen, geheim zu halten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Vertrages Dritten nur mitzuteilen, wenn und soweit es für die Erfüllung des Dienstleistungsvertrages notwendig ist. Sie treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnis und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten.
§ 6 Rechte und Pflichten der Kunden
Die Verantwortung für sämtliche Informationen, (z.B. Daten, Nachrichten, Texte, Graphiken, Software, Musik, Geräusche, Photos, Videos, oder sonstige Materialien), die dem Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen übermittelt werden, trägt Kremer und Konsorten, es sei denn, der Kunde hat gegenüber Kremer und Konsorten unzutreffende Daten, Nachrichten und Vorinformationen abgegeben.
Der Kunde darf die Dienstleistungen oder Teile davon, ihre Benutzung oder den Zugang zu den Dienstleistungen nicht kopieren, vervielfältigen, nachahmen, verkaufen, weiterverkaufen oder für kommerzielle Zwecke welcher Art auch immer nutzen, soweit es ihm nicht ausdrücklich von Kremer und Konsorten gestattet wurde.
Dem Kunden ist bekannt, dass die für die Anbietung der Dienstleistungen von Kremer und Konsorten erforderliche Software (sowie die Dienste selbst) vertrauliche Informationen enthält und diese durch Gesetze geschützt sind. Es ist den Kunden untersagt, die Dienstleistungen, die auf dem geistigen Eigentum von Kremer und Konsorten bzw. deren Auftragnehmer beruhen, ganz oder teilweise zu verändern, zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, zu verleihen, zu vertreiben oder zu zerstören. Es sei denn, Kremer und Konsorten haben die schriftliche Zustimmung hierzu erklärt.
Kremer und Konsorten behalten sich das Recht vor, Stichproben über die Anwendung der Dienstleistungen und der eingesetzten Software gemäß der allgemeinen Nutzungsbedingungen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nach pflichtgemäßem Ermessen ist Kremer und Konsorten zur Speicherung und Weitergabe von Daten und Inhalten an Dritte berechtigt, um gesetzlichen Bestimmungen oder gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen Folge zu leisten, auf die Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch Dritte zu reagieren, diese AGB durchzusetzen oder die persönliche Sicherheit von Kremer und Konsorten, deren Kunden oder der Öffentlichkeit zu wahren.
Durch die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach vorheriger Akzeptanz dieser AGB gewährt Kremer und Konsorten dem Kunden je nach Vertragsgestaltung ein persönliches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches und jederzeit widerrufliches Recht, die Dienstleistungen von Kremer und Konsorten und die hierzu erforderliche Software auf einzelnen Firmen-Rechnern zu nutzen. Dieses Recht endet automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung von Kremer und Konsorten bedarf, wenn der Kunde die Kremer und Konsorten gehörige Software kopiert, ändert, abgeleitete Werke davon herstellt, versucht den Quell-Code herauszufinden, Software verkauft, abtritt, Unterlizenzen für die Software vergibt, irgendwelche Rechte an der Software überträgt oder sie mit Rechten Dritter belastet. Das zuvor genannte Recht endet auch, wenn der Kunde die oben aufgeführten Handlungen Dritten gestattet.
§ 7 Vergütung der Dienstleistungen
Dienstleistungen werden entsprechend der jeweils gültigen Honorartabelle vergütet. Es sei denn, es ist vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages eine davon abweichende Regelung getroffen worden. Die Datensicherung liegt immer im Kunden-Haftungsbereich, es sei denn, mit Kremer und Konsorten wird hierzu eine besondere vertragliche und vergütete Dienstleistung vereinbart. Die Beauftragung von Kremer und Konsorten ist erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung wirksam. Die Anzahlung entspricht regelmäßig 50% des vereinbarten Gesamthonorars.
§ 8 Übergabe
Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung an den vertraglich bestimmten Kunden auf dessen Gelände, in dessen Räumlichkeiten oder an den von ihm bestimmten Orten. Bei Erbringung haben sich Kremer und Konsorten den Empfang der Dienstleistung auf den Leistungsnachweisen bestätigen zu lassen. Eine Ausfertigung des Leistungsnachweises verbleibt beim Kunden, eine weitere behalten Kremer und Konsorten. Führen Kremer und Konsorten die Dienstleistung nicht selbst durch, verpflichten sie geeignete andere Unternehmen als Erfüllungsgehilfen. Eine Verpflichtung, die Vereinbarung beim Kunden abzuwarten, besteht nicht.
§ 9 Abnahme
Abnahme ist die Erklärung des Kunden, dass der Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Liegt ein wesentlicher Sach- oder Rechtsmangel vor oder fehlt die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, kann der Kunde oder der von ihm Beauftragte die Abnahme der Leistung verweigern. Es gelten die Regelungen des § 640 BGB.
§ 10 Einreichen der Rechnung
Kremer und Konsorten haben eine detaillierte Rechnung einzureichen. Zu jeder Auftragsnummer ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen; verschiedene Erfüllungsorte können zusammengefasst werden. Sind Teilleistungen zu einem Auftrag (z.B.: Dienstleistungen zu verschiedenen Zeiten) vereinbart, darf für jede Teilleistung eine gesonderte Rechnung eingereicht werden. Trägt der Kunde die Kosten für den Transport zum Erfüllungsort, haben Kremer und Konsorten diese Kosten für jeden Auftrag gesondert zu belegen und in Rechnung zu stellen.
§ 11 Zahlung der Rechnung
Die Begleichung von Rechnungen erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, spätestens 10 Werktage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Fälligkeit tritt erst nach vertragsgemäßer Leistungserbringung ein. Als spätester Zahlungstag gilt das Rechnungsdatum plus 10 Werktage als vereinbart. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Hingabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an das Geldinstitut.
§ 12 Skonto
Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder durch Kremer und Konsorten auf der Rechnung angeboten worden sind, beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung mit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin. Macht der Kunde berechtigte Einwendungen oder Einreden innerhalb der Skontofrist geltend, so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt.
§ 13 Erfüllungsort, Zahlungsort
Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Leistungserfolg einzutreten hat. Fehlt eine vertragliche Festlegung, ist es der Hauptsitz des Kunden. Zahlungsort ist Düsseldorf.
§ 14 Pflichtverletzungen und Schadensersatz
Bei Pflichtverletzungen von Kremer und Konsorten finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Der entgangene Gewinn ist bei fahrlässig verursachten Schäden nicht zu ersetzen. Verzugsschäden sind insofern nicht zu ersetzen, als sie durch vom Kunden vorgeschriebene Unterauftragnehmer verursacht wurden. Führen von Kremer und Konsorten zu vertretende Gründe zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses nach §§ 16, 17 AGB, haben diese dem Kunden hieraus entstehende unmittelbare Schäden zu ersetzen. Der Kunde kann Kremer und Konsorten eine angemessene (mindestens 4 Wochen) Frist setzen, mangelhafte Sachen zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde diese Sachen unter Wahrung der Interessen von Kremer und Konsorten auf deren Kosten veräußern.
§ 15 Vertragsbeendigung wegen Verletzung der Verschwiegenheit
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Kremer + Konsorten ihre Pflicht zur Verschwiegenheit oder eine ihnen auferlegte Verpflichtung zur Geheimhaltung von Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag bekannt geworden sind, verletzen.
§ 16 Beendigung des Vertragsverhältnisses aus anderen wichtigen Gründen
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder mit sofortiger Wirkung kündigen:
- wenn Kremer und Konsorten ihre Pflichten zur Verschwiegenheit oder eine ihnen auferlegte Verpflichtung zur Geheimhaltung von Tatsachen, die Kremer und Konsorten im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag bekannt geworden sind, verletzen;
- wenn ein vor der Dienstleistung zu fertigendes Konzept auch nach Fristsetzung nicht von Kremer und Konsorten vorgestellt wird;
- wenn ein vor der Dienstleistung gefertigtes Konzept von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit so stark abweicht, dass auch weitere Konzepte keine vertragsgemäße Leistung erwarten lassen;
- wenn über das Vermögen von Kremer und Konsorten das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass sie ihre Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellen;
- wenn sich Kremer und Konsorten im Zuge der Begründung oder Durchführung des vertraglichen Schuldverhältnisses an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beteiligt haben;
Dies umfasst insbesondere die Vereinbarungen mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) sowie über die Festlegung der Empfehlung von Preisen.
Weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere das Recht zur Kündigung nach §§ 626, 671 BGB bleiben unberührt.
§ 17 Wirkungen der vorzeitigen Vertragsbeendigung
Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Kunde für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird dem Kunden auf dessen Kosten zurückgewährt.
Tritt der Kunde nach den Bestimmungen der §§ 16, 17 AGB vom Vertrage zurück, sind von den Vertragsparteien erbrachte Leistungen zurückzugewähren. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über den Rücktritt unberührt.
§ 18 Haftung
Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen haftet der Kunde auch bei leicht fahrlässigem Verhalten gegenüber Kremer und Konsorten in vollem Umfang.
Der Kunde stellt Kremer und Konsorten und deren Mitarbeiter sowie mit diesen Unternehmen verbundene Unternehmen von der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund von Forderungen und Ansprüchen frei und wird sie schadlos halten, die aus einer Verletzung dieser AGB oder von Rechten Dritter und/oder im Zusammenhang der Nutzung der Dienste und der Verbindung zu den Diensten entstanden sind.
Das Herunterladen von Daten oder der sonstige Erhalt von Inhalten im Zusammenhang mit den von Kremer und Konsorten angebotenen Dienstleistungen erfolgt auf das eigene Risiko des Kunden. Daher ist er auch selbst für Schäden an seinen hierzu verwendeten Geräten und den Verlust von Daten verantwortlich, die aufgrund des Herunterladens von Inhalten oder aufgrund sonstiger Transaktionen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen entstehen.
Die Haftung von Kremer und Konsorten ist, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund sie besteht, beschränkt auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden oder die auf einer Verletzung einer Hauptleistungspflicht aus dem Vertragsverhältnis beruhen.
Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder auf einer Verletzung von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen. Für mittelbare Schäden und für untypische Folgeschäden ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen und im Übrigen auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
§ 19 Vertragsstrafe
Werden Ausführungsfristen überschritten, ist der Kunde berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 von Hundert pro Woche, höchstens jedoch 5 von Hundert des jeweiligen Auftragspreises ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verlangen.
Der Kunde ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. Wenn Kremer und Konsorten nachweisen können, dass sie nur leichtes Verschulden bei einem Verstoß gegen Ausführungsfristen treffen oder nur ein geringer Schaden entstanden ist, kann der Kunde die Strafe erst nach einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist einfordern. Kremer und Konsorten haben gegenüber dem Kunden Anspruch auf eine Vertragsstrafe in gleicher Höhe, wenn dieser trotz Aufforderung und Ablehnungsandrohung von Kremer und Konsorten die für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Angaben und Vorarbeiten innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbringt. In diesem Fall stehen Kremer und Konsorten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben vorbehalten.
§ 20 Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter
Kremer und Konsorten gehen bei der Auftragsverteilung davon aus, dass der Kunde nur Aufträge erteilt, die nicht gegen gewerbliche Schutzrechte verstoßen. Eine Prüfungspflicht besteht für Kremer und Konsorten nicht, es sei denn, dieser zusätzliche Aufwand ist vertraglich vereinbart.
Stellen Kremer und Konsorten selbst fest, dass die Ausführung der Leistung ohne die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter unmöglich ist, teilen sie dies dem Kunden mit entsprechenden Änderungsvorschlägen mit.
§ 21 Ausschlussfrist
Unbeschadet kürzerer gesetzlicher Fristen müssen alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen oder dieser AGB innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden oder sie sind für immer ausgeschlossen.
§ 22 Änderungen dieser AGB
Kremer und Konsorten behalten sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB wird der Kunde jeweils gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten AGB finden erst Anwendung, wenn der Kunde die Dienstleistungen von Kremer und Konsorten nach Erhalt des Hinweises erneut nutzt.
§ 23 Allgemeines
Der Verzicht von Kremer und Konsorten, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt kein Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
§ 24 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB oder in Klauseln enthaltener Wertungen führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten AGB. In einem solchen Falle soll das Recht zur Anwendung kommen, dass dem Willen der Parteien am nächsten kommt, sofern eine inhaltliche Trennung erfolgen kann.
§ 25 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie die Nutzung der Dienste bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Düsseldorf
Kremer und Konsorten
Jörg Kremer
Grafenberger Allee 235
40237 Düsseldorf
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