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Die lieben wir, die Unmögliches begehren.
Kremer und Konsorten sind Markenliebhaber. Mit den Mitteln des Neuromarketings kreieren, inszenieren, kuratieren und kommunizieren wir Ihre Marke mit größter Leidenschaft. Marken, denen wir uns widmen, schaffen Vertrauen, wecken Emotionen, haben Werte und schaffen Wert – sind erfolgreich. Auch und ganz besonders dann, wenn die Herausforderungen extrem groß sind.

Unsere Marketing- und Kommunikationsleistungen bieten wir Ihnen unter den Überschriften "beraten", "bewerben", "begeistern" an.
Wenn Sie uns rufen, möchten Sie in Marketing und Kommunikation etwas zum Besseren verändern. Wir haben das Herz für Veränderungen, besondere Neuromarketing- und Neurokommunikations-Skills und die Erfahrung, Veränderungen mit Ihnen zusammen zum Erfolg zu führen. Sie müssen die Veränderung nur wollen. Und zulassen.
Nur wer weiß, wie Menschen im Innersten funktionieren, kann sie sicher erreichen und faszinieren. Unsere Neuromarketing- und Neurokommunikations-Expertise gibt Ihnen die Sicherheit, dass wir dies beherrschen. In welcher Intensität, mit welchen Bildern, Worten, Gesten und über welche Kanäle Ihre Marke in Zukunft mit Ihren Kunden kommuniziert, entscheiden Sie mit Ihrer Offenheit für Veränderung. Wir machen Ihnen die Entscheidung leicht, da wir die Entscheidungsrisiken mit dem Wissen aus Neurophysiologie und Psychologie senken können.
Marken sind nur so charismatisch wie die Menschen, die sie führen und leben. Kremer und Konsorten kennen die Kräfte, die Begeisterung freisetzen können und wissen diese zu wecken.

Kremer und Konsorten sind Berater, Kommunikatoren und Faszinatoren. Alles zusammen, oder nur das, was Ihnen im Moment fehlt. Als Berater verstehen wir uns als Sidekick, der Ihnen in den richtigen Momenten wichtigen Input gibt, damit Sie rechtzeitig Veränderungen initiieren und ergebnissicher umsetzen können. Mit dem Wissen aus über 20 Jahren Marketing und Kommunikation und über 10 Jahren Erfahrung mit dem Einsatz des Wissens aus der Neurophysiologie, der Psychologie und angrenzender Wissenschaften, positionieren wir Ihre Marke nachhaltig und werthaltig.
Sie bekommen einzigartigen Input, aussergewöhnliche Strategien und Instrumente in die Hand, mit denen Sie jeglichen Veränderungen im Markt – in der Gesellschaft, innerhalb ihrer direkten Wettbewerbsstrukturen und in der Kommunikationstechnik – lustvoll entgegen sehen und sie als Chance für Ihre Marke empfinden und nutzen können.
Unsere Neuromarketing-Expertise macht Ihnen Ihre Arbeit leichter und Ihrem Wettbewerbern das Leben schwerer.

Kommunikation ist ein faszinierend dynamisches Thema. Wenn man gerade meint, einen Kommunikationskanal zu beherrschen, verändert sich die Technik, das Verhalten der Konsumenten oder die eigene Botschaft. Was für den einen pure Faszination ist, verunsichert den anderen. Das gilt sowohl für den Sender, als auch den Empfänger. In dieser Situation sind Generalisten gefragt, die den Überblick haben und sich mit 360 Grad Kommunikation nicht immer zufrieden geben und zur Not noch eine Pirouette anhängen. Man muss aber auch heute den Mut haben, mal nur 180 Grad zu kommunizieren. Denn auch so fällt man auf.
Neurokommunikation ist kein Zaubermittel. Neurokommunikation ist nicht die letzte Antwort auf alle Unsicherheiten in der Kommunikation, aber es ist mehr Wissen um die Wirkung von Wörtern, Bildern, Formen und Gesten, das die Kommunikationsentscheidungen sicherer und leichter macht.
Kremer und Konsorten haben sich in der Kommunikation nie auf bestimmte Branchen konzentriert, sondern nur auf eine bestimmte Qualität der Herausforderung: Wir lieben die, die Unmögliches begehren. Begehren Sie auf. Formulieren Sie mutig Ihre Ziele. Wir werden uns diesen Zielen verschreiben und mit Ihnen zusammen dafür sorgen, dass Sie mit Ihrer Arbeit, Ihrem Produkt und Ihrer Marke sicher und nachhaltig in Hirn und Herz Ihrer Kunden verbleiben.


Zu viele Strategien, Konzepte und Kampagnen erreichen nie ihre mögliche Wirkung, weil die Menschen, die sie umsetzen und groß machen müssen, darauf nicht vorbereitet sind. In der Faszination der Menschen, die Ihr Marketing leben und umsetzen, liegt ein großes Potenzial, Ihre Umsätze und Ergebnisse signifikant zu steigern. Kremer und Konsorten widmen sich als eine der ganz wenigen Marketing- und Kommunikationsagenturen auch diesem Potenzial. Wir greifen auf ungewöhnliche Mittel zurück, um aus Mitarbeitern glühende Botschafter und Multiplikatoren zu machen, die aussergewöhnliche Erfolge erzielen. "begeistern" kann Teil unserer ganzheitliche Betreuung sein, aber auch als Einzelleistung in Anspruch genommen werden.

Fähigkeiten, Kunstfertigkeiten, Kenntnisse, Können, und Geschicklichkeiten haben wir viele. Wenige seien hier besonders erwähnt.
Kremer und Konsorten sind leidenschaftliche Wegbegleiter für Veränderungen in komplexen Marktsituationen. Um diese für Sie meistern zu können, haben wir besondere Skills ausgeprägt.
Skills, die uns in Ergänzung fehlen, binden wir speziell für Ihre Aufgaben in unser Team ein. Geben Sie uns Ihre anspruchsvollsten Aufgaben. Wir lösen sie.

Hier zeigen wir beispielhaft und in loser Folge, was an anderer Stelle nur kurz geschrieben und und beschrieben wird.

Wir beraten, begeistern und wir bewerben. Mal bewerben wir selbst, mal bewerben wir mit kooperierenden Agenturen oder mit den Agenturen unserer Kunden. In jedem Fall entstehen Fälle. Diese zum Beispiel! Hinter den Previews steht immer eine große Aufgabe, die wir in loser Folge als Einzelfall im Detail präsentieren.

Kremer und Konsorten ist eine inhabergeführte, "atmende" Kommunikationsagentur mit den Kompetenzschwerpunkten Neuromarketing und Neurokommunikation. Ihr Projekt allein bestimmt die Qualifikation und Größe Ihres Konsorten-Teams. Dies kann Ihnen für wenige Tage, aber auch für viele Jahre zur Verfügung stehen.
Kremer und Konsorten arbeiten mit den besten Konsorten, die man für Ihr Budget bekommen kann. Es sind Nerds, Wahnsinnige, aber auch penible Handwerker, schwer zu bändigende Einzelkämpfer oder hocheffiziente Teams, die wir für Ihre Projekte faszinieren und konzertieren.
Diese Konsorten haben viele Namen und viele Fähigkeiten. Nur eines haben Sie alle. Leidenschaft!

Wie denken Kremer und Konsorten? Worüber denken sie nach? Wo entsteht Kreativität? Muss man wissen, wie das Hirn funktioniert, um das Herz zu treffen? Können die auch mal ganz anders? Was treibt die Konsorten? Wen treiben die Konsorten? Was bedeutet eigentlich...? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen und Fragen, die noch nie gestellt wurden.
Neuromarketing macht Marken resilient!
30-Apr / Neuromarketing-Resilienz / 0 COMMENTS
Wer sich jetzt mit Resilienz-Management befasst, um sein Unternehmen für ein schnelllebiges Heute und eine hoch dynamische Zukunft optimal aufzustellen, muss sich in diesem Zuge auch mit den Themen Neuromarketing und Neurokommunikation befassen. Welche Chancen Neuromarketing bietet und wie hoch der Einfluss auf die Resilienz eines Unternehmens, einer Marke oder eines Produktes ist, können Sie mit Kremer und Konsorten in einem kurzen, intensiven Workshop sehr leicht feststellen.
READ MOREStorytelling: Die Heldenreise im Neuromarketing.
22-Apr / Neuromarketing-Storytelling / 0 COMMENTS
Produkte werden auch zu Helden stilisiert, die wichtige Aufgaben in unserem Leben zu erfüllen haben. Schicken wir sie doch auf die Heldenreise, um sie mit intensiven Geschichten unvergesslich in den Köpfen der Menschen zu verankern. Das Storytelling für ein Produkt sieht nach Jörg Kremer, auf der Basis der Heldenreise nach Joseph Campbell und Christopher Vogler, so aus:
READ MORE15 Formeln für erfolgreiches Copywriting!
22-Apr / Kommunikation / 0 COMMENTS
Der Erfolg liegt deshalb nicht in einer der Formeln, sondern in dem gesammelten Wissen, das hinter den Formeln steckt und weit über diese hinaus geht. Dieses Wissen wird immer mehr und der Aufwand es zu verarbeiten immer größer. Werbetreibende sollten deshalb nicht nach den einfachsten Formeln suchen, sondern nach dem vielfältigsten Wissen, wenn sie eine Kommunikationsagentur suchen.
READ MOREVom Brainstorming zum Braindancing und nicht zurück.
11-Apr / Neuromarketing-Veränderung / 0 COMMENTS
Braindancing ist nicht das evolutionierte Brainstorming. Braindancing ist eine diskontinuierliche Gesprächsinnovation, ein Bruch mit dem strapazierten und glorifizierten Brainstorming. Braindancing ist von Lust, Leidenschaft und Spiel gekennzeichnet. Es macht nicht schnnell, verlangsamt auch nicht. Es bleibt einfach nur kein einziger Standpunkt verwaist, keine Richtung unbedacht, keine Haltung geht verloren und die Ergebnisse haben eine hohe intellektuelle Ästhetik.
READ MORENeuromarketing: Mehr Wert durch mehr Wissen!
01-Apr / Kommunikation-Neuromarketing / 0 COMMENTS
Je mehr eine neue Idee vom sicheren Wissen um die Wirkung jedes Details durchdrungen ist, desto größer ist der kreative Freiheitsgrad, den alle an der Produktion von Kommunikation Beteiligten nutzen können. Wissen muss aber auf Kreativität treffen, die das Wissen um dem Menschen und seine innersten Systeme respektiert und spielerisch nutzt. So spielerisch, dass man das Wissen nicht erkennt und diesem Wissen als Kunde dennoch lustvoll erliegen möchte. So wird Kommunikation wertvoll, verbraucht weniger Ressourcen und schafft mehr Wert.
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1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Kremer und Konsorten, Jörg Kremer – im Folgenden Agentur genannt – und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allg. Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Agentur ausdrücklich schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Wird kein schriftlicher Vertrag formuliert, so gilt die entsprechende Auftragsbestätigung der Agentur als maßgeblich.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Agentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung.
2.4 Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6 Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadenersatz. Ohne Nachweis kann die Agentur 100% der vereinbarten, beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), üblichen Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
3.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. der ges. MwSt. zu zahlen sind.
3.2 Werden Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Agentur berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.
4.2 Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten.
4.4 Auslagen für techn. Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahmen
5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung rein netto. Bei Vorauskasse oder Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen (z.B. bei Einlagerung der restlichen Druckunterlagen) so ist die gesamte Vergütung bei Lieferung der ersten Teilmenge fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/2 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/2 direkt nach Auslieferung.
5.4 Bei Zahlungsverzug verlangt die Agentur ab dem 8. Tag nach Zahlungsziel (es gilt das auf Rechnungen aufgedruckte Datum) Verzugszins von mind. 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., maximal jedoch 10 %. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
6. Eigentumsvorbehalt etc.
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die Agentur zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen oder Daten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4 Gelieferte Waren und Werbemittel bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die der Agentur gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, Eigentum der Agentur. Ebenso behält sich die Agentur sämtliche Urheber-, Urhebernutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen vor. Diese Sicherheit wird Agentur auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr nominaler Wert ihre Forderungen nachhaltig und um mehr als 20 % übersteigt.
6.5 Eine zum Erwerb des Eigentums durch Agentur etwa erforderliche Übergabe wird durch die schon jetzt getroffene Vereinbarung ersetzt, dass der Vertragspartner der Agentur die Sache wie ein Entleiher für die Agentur verwahrt oder, soweit er die Sache selbst nicht besitzt, die Übergabe bereits jetzt durch die Abtretung des Herausgabeanspruches gegen den Besitzer an die Agentur ersetzt.
6.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie separiert und gekennzeichnet zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
6.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder Abtretung von Herausgabeansprüchen des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. Alle erforderlichen Auskünfte hierzu muss der Vertragspartner auf Verlangen der Agentur hin sofort erteilen. In der Zurücknahme sowie in der Verpfändung der Vorbehaltsware durch Agentur liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, sie erklärt dieses ausdrücklich schriftlich.
7. Digitale Daten
7.1 Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2 Hat die Agentur dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werde. Eine Änderung der Daten durch Dritte oder den Auftraggeber ist grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt in jedem Fall die Urheberrechte der Agentur.
8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen.
8.2 Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der Agentur 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und dabei auch den Namen und Schriftzug des Auftraggebers einzusetzen.
9. Gewährleistung
9.1 Die Agentur verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
10. Haftung
10.1 Die Agentur haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Agentur kein Auswahlverschulden trifft. Die Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Sofern die Agentur selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtete sich, vor einer Inanspruchnahme der Agentur zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4 Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.
10.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Agentur nicht.
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
12. Schlussbestimmung
12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets der Sitz der Agentur.
12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3 Es gilt im übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4 Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die Agentur ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

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Begegnungen haben heute viel Formen. Nicht jede eignet sich für jeden Kommunikationsanlass. Mal ist es das persönliche Gespräch, dann ein Telefonat, ein Chat in den sozialen Medien, ein Gespräch via Skype, dieses Formular oder ein richtiger Brief. Kontaktieren Sie uns, wie Sie es am liebsten haben. Wir freuen uns in jedem Fall auf einen inspirierenden Austausch.
Unsere Kernzeiten, in denen Sie uns in der Agentur erreichen sind: Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 16 Uhr.
Oft sind wir früher da oder bleiben auch länger. Um aber immer auf den Punkt kreative Leistung bringen zu können, benötigen wir auch Zeiten, in denen wir unsere Gehirne wieder füllen können. Im Falle von Events und zeitlich klar definierten Aktionen ausserhalb unserer Agenturzeiten, sind wir natürlich für Sie und den Erfolg der Projekte da.
Kremer und Konsorten, Jörg Kremer
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